Zur Gesetzeslage

Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise zu Art und Umfang meiner Tätigkeit.

Geistiges Heilen dient der Aktivierung der Selbstheilungskräfte und ersetzt nicht die Diagnose oder Behandlung beim Arzt/Heilpraktiker. Ich aktiviere nur die Selbstheilungskräfte des Patienten.

Meine Tätigkeit als Heiler fällt nicht unter das Heilpraktikergesetz.

Ich verweise auf die Entscheidung des BVG-Gerichts vom 3.2.04 Az BvR 784/03, in dem konkret geistiges Heilen ausgeführt ist.

Ich gebe keine Heilversprechen, verschriebene Medikamente und verordnete Therapien dürfen ohne Absprache mit dem behandelnden Arzt nicht abgesetzt werden.

Eine evtl. Behandlung durch einen Arzt ist weiterhin erforderlich und wird ausdrücklich empfohlen.

Ich bin weder Arzt noch Heilpraktiker.